Wie kann ich spenden?

IBAN:  DE83 4306 0967 1371 6868 00

Kontoinhaber: Losdemokratie - Partei für eine starke Bürgerschaft

Wichtig: Wenn wir Sie noch nicht kennen, schreiben Sie bitte Deine komplette Anschrift mit auf die Überweisung (Das Parteiengesetz verlangt das)

Steuerliches

Bei Spenden bis zu 300 EUR pro Jahr genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt Ihr Bankjournal: Wir stellen erst oberhalb von 300 EUR Spedenquittungen aus.

Alle Zahlungen an Parteien werden von Ihrem Finanzamt grundsätzlich als Spende angesehen (§ 34g Einkommensteuergesetz (EStG)). Bis zu einem Betrag von 1.650,00 EUR pro Jahr (3.300,00 bei Zusammenveranlagung) können Sie 50% des gespendeten Betrags von der Steuer absetzen.

Darüber hinausgehende Beträge bis 1.650 €/3.300 € zusätzlich: als Sonderausgaben nach § 10b Abs. 2 EStG abziehbar.

Spendenquittungen gibt es nur einmal pro Jahr für die Summe der Zahlungen im vorangegangegen Jahr. Diese gehen Ihnen als PDF per Mail immer bis spätestens 1.3. zu.

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